Beschreibung
- Kühlspray zur Vorbereitung der Enthornung
- vereiste Stellen sind weniger schmerzempfindlich
- einfache Anwendung
Anwendung
Art. 15 Tierschutzverordnung:
- Eine Schmerzausschaltung ist für Eingriffe nicht erforderlich, wenn sie nach tierärztlichem Urteil unzweckmässig oder aus medizinischen Gründen nicht durchführbar erscheint.
- Fachkundige Personen dürfen folgende Eingriffe ohne Schmerzausschaltung vornehmen:
das Kürzen des Schwanzes bei Lämmern bis zum Alter von sieben Tagen; der Schwanzstummel muss After und Zucht bedecken - Als fachkundig gelten Personen, die sich unter kundiger Anleitung und Aufsicht die notwendigen Kenntnisse und die praktische Erfahrung mit einem Eingriff aneignen konnten und diesen regelmässig vornehmen.