1. Allgemeines

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Agro Weber AG (nachfolgend Lieferant genannt) gelten in der am Tag der Bestellung aktuellen Version. Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Geschäftsbeziehungen, Offerten, Auftragsbestätigungen und Verträge, die zwischen einem Käufer und der Agro Weber AG als Lieferant abgeschlossen werden. Mit der Auftragserteilung, Online- oder Telefonbestellung anerkennt der Käufer diese Geschäftsbedingungen. Der Lieferant ist berechtigt, diese AGB nach eigenem Ermessen zu ändern, wobei eine rückwirkende Anwendung ausgeschlossen ist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln unberührt.

2. Vertragsschluss

Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen der Agro Weber AG richtet sich ausschliesslich an eine Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Die Angebote der Agro Weber AG sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Zusammensetzung, Rezeptur, Volumen und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Auftragserteilungen und Bestellungen des Käufers können sowohl schriftlich (E-Mail, WhatsApp), via Internet (Online-Shop) als auch mündlich (telefonisch) erfolgen und stellen ein bindendes Vertragsangebot zum Kauf der bestellten Kaufsachen dar. Die Annahme kann entweder schriftlich mittels Auftrags- oder Bestellbestätigung oder durch Auslieferung der Kaufsache an den Käufer erklärt werden. Im Falle einer Bestellbestätigung ist diese vom Käufer unverzüglich zu überprüfen. Etwaige Abweichungen von der Bestellung hat der Käufer ebenso unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bestellungen in nicht haushalts- oder betriebsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

3. Preise

Preiseangaben verstehen sich in CHF netto, die gesetzlich vorgeschriebene MwSt. ist in den Einheitspreisen nicht enthalten. Lenkungsabgaben auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOG) sowie vorgezogene Recyclinggebühren (vRG) sind in die Produktpreise eingerechnet und werden auf der Lieferantenrechnung nicht gesondert ausgewiesen. Einkaufspreise schwanken, so auch unsere Angebotspreise. Verbindlich sind daher die in unserer Rechnung ausgewiesenen Verkaufspreise, insbesondere bei Produkten, die starken Rohstoff-Preisschwankungen unterliegen (z. B. Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Vitamine, Spurenelemente, Kunststoffe, Stahl, Aluminium usw.). Der Lieferant behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots bzw. der Bestellbestätigung und der vertragsmässigen Ablieferung entweder die Lohnkosten, die Treibstoff- oder die Materialpreise erhöhen oder sich der Wechselkurs auf Fremdwährungen verändert. Lieferbedingungen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung des Käufers gelten nur, wenn sie ausdrücklich vom Lieferanten akzeptiert worden sind.

4. Lieferungen

Sämtliche Lieferungen und Transporte werden durch den Lieferanten organisiert und koordiniert. Paletten und Verpackungsmaterial sind in den Transportkosten eingerechnet. Wenn aus transporttechnischen Gründen eine zerlegte Anlieferung einzelner Produkte vorteilhaft ist, sehen wir diese vor. Die Endmontage erfolgt in diesen Fällen durch den Käufer. Teillieferungen sind möglich, wenn nicht alle bestellten Waren vorrätig sind und eine Teillieferung für den Kunden zumutbar ist. Der Käufer macht den Lieferanten vor Auslieferung auf spezielle Umstände am Zustellort, insbesondere auf gesetzliche oder behördliche Vorschriften, inkl. Sicherheitsvorschriften, aufmerksam. Die Verantwortung über die Richtigkeit der Kundendaten sowie die Möglichkeit zur Zufahrt an die Zustelladresse liegt beim Käufer. Mehraufwände und Zusatzkosten in diesem Zusammenhang werden nachberechnet. Für Lieferverzögerungen und daraus entstehende Folgekosten übernimmt der Lieferant keine Haftung.

5. Versand und Transport

PostPac Priority CHF 15.00           ab Bestellwert CHF 200.00      Zustellung kostenlos
Gurtmass max. 60 × 60 × 100 cm   1 Postpaket bis 30 kg cm

Stückgutpaket CHF 30.00             ab Bestellwert CHF 400.00      Zustellung kostenlos
Länge bis max. 200 cm                   1 Sonderpaket bis 30 kg

DPA-Halbpalette CHF 60.00          ab Bestellwert CHF 600.00      Zustellung kostenlos
Stückgut bis 300 kg                        1 DPA-Halbpalette bis 300 kg

EPAL-Europalette CHF 120.00      ab Bestellwert CHF 1200.00     Zustellung kostenlos
Stückgut bis 1200 kg                      1 EPAL-Europalette bis 1200 kg

Wir behalten uns vor, einzelne Bestellungen auf unserer AgriTour persönlich zu liefern. Bei Hoflieferungen ist die Zustellung kostenlos. Als Entscheidungsgrundlage für eine Lieferung auf der AgriTour werden die Wirtschaftlichkeit sowie die ökologische Vertretbarkeit berücksichtigt.

6. Selbstabholung

Unsere sorgfältige Lagerhaltung resultiert in einer hervorragenden Lieferfähigkeit von über 98 %. Alle Produkte und Bestellungen dürfen auch persönlich in unserem Abhollager in Goldau SZ abgeholt werden. Vorbestellungen werden max. fünf Tage reserviert.
Abholungen: Montag bis Freitag, 7.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr

7. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Übergabe der Kaufsache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über, selbst wenn der Versand Auftragsbestandteil der Lieferung sein sollte. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf ausdrückliche Bestellung und auf Kosten des Kunden.

8. Gewährleistungen und Garantie

Der Käufer hat die Lieferungen und Leistungen nach Eingang sofort zu prüfen und allfällige Mängel dem Lieferanten innert acht Tagen schriftlich mitzuteilen. Bei ordnungsgemäss erhobener Mängelrüge hat der Lieferant die Wahl zwischen Preisnachlass, Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferung aus dem Werk des Lieferanten. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Käufer oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen lassen oder wenn der Käufer, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind in jedem Fall Schäden, die entstehen infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, schädlicher klimatischer Verhältnisse, Missachtung von Produkt- und Sicherheitsdatenblättern, Brandvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse sowie infolge anderer Gründe, die der Lieferant nicht zu vertreten hat. Die fachmännische Vormontage- und Installationsarbeiten werden vorausgesetzt, basierend auf dem Stand der Technik sowie den Regeln der Baukunde. Speziell bei elektronischen Installationen wie Wärmelampen, Heizelementen, Fliegenvernichtern, Dosieranlagen u. dgl. sind die Herstellerangaben zu beachten und ein Fachverständiger (Elektriker) ist zu konsultieren.
Weitere Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, sind ausgeschlossen. Der Lieferant übernimmt keine Verantwortung für die nicht fachgerechte Dosierung von Ergänzungsfuttermitteln oder Hygieneprodukten. Bei Unsicherheiten ist ein Veterinär, ein Fütterungsberater oder ein Sachverständiger zu konsultieren. Die fachgerechte Entsorgung von Gebinden, Behältnissen oder Produktrestmengen obliegt der Verantwortung des Käufers. Eine Rücknahme von leeren Gebinden, Behältnissen oder Verpackungsmaterial ist aus hygienetechnischen Gründen (Biosicherheit) nicht möglich.

9. Eigentum

Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Dieser ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im öffentlichen Register eintragen zu lassen. Soweit für die Eintragung eine schriftliche Erklärung des Käufers beigebracht werden muss, ist dieser verpflichtet, sie abzugeben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant berechtigt, die gelieferte Ware ganz oder teilweise zurückzuholen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer gestattet zum Voraus den Zutritt zu seinen Räumen sowie alle Massnahmen, die zur Sicherung des vorbehaltenen Eigentums notwendig sind. Die Kosten einer allfälligen Rücknahme trägt der Käufer. Der Käufer darf die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden, veräussern noch sonst wie an Dritte übereignen. Wird die Ware durch Dritte in Anspruch genommen (z. B. Pfändung, Arrest), so hat der Käufer unverzüglich den Lieferanten zu benachrichtigen. Alle daraus entstehenden Schäden und alle Folgekosten trägt der Käufer. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht dem Lieferanten gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Lieferant an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Brutto-Wert der gelieferten Kaufsache zu den anderen sonstigen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so hat der Käufer dem Lieferanten anteilmässig Miteigentum zu übertragen. Der Käufer verwahrt dem Lieferanten das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum.

10. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart werden, sind die Rechnungen innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug (rein netto) zu begleichen. Bei umfangreichen Bestellungen oder Sonderaufträgen behalten wir uns vor, eine abweichende Zahlungsbedingung zu vereinbaren. Im Einzelnen wird dies als Vorkasse oder Akontorechnung (z. B. ⅓ bei Bestellung, ⅓ bei Lieferung und ⅓ auf Rechnung) ausgemacht. Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteten Mängeln befreien ihn nicht von der Zahlungspflicht. Unberechtigte Rechnungsabzüge werden mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 nachverrechnet. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfristen schuldet der Käufer ohne Mahnung Verzugszinsen in der Höhe von 5 % pro Jahr, ab Fälligkeitsdatum. Allfällige Spesen und Rechtskosten des Lieferanten zur Eintreibung der Forderung sind vom Käufer zu tragen.

11. Haftung

Der Lieferant hat seine Gewährleistungspflichten gemäss den vorstehenden Bestimmungen zu erfüllen. Jede weitere Haftung gegenüber dem Besteller wird wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig. Entsteht dem Käufer oder einem Dritten in Zusammenhang mit der Lieferung oder Leistung des Lieferanten ein Schaden, so kommt der Lieferant hierfür insoweit auf, als seine Haftpflichtversicherung entsprechende Leistungen erbringt. Für jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit fehlerhafter Beratung oder Planungstätigkeit des Lieferanten haftet dieser maximal bis zur Höhe der für die Beratung oder Planungstätigkeit fakturierten Honorare. Erfolgten diese Tätigkeiten unentgeltlich, entfällt jede Haftung. Jede weitergehende Gewährleistung oder Haftung, insbesondere jegliche Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Schlechterfüllung sowie alle übrigen Schadenersatzansprüche und Rechtsbehelfe, sind ausgeschlossen. In keinem Fall haftet der Lieferant für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Ebenfalls ausgeschlossen ist jede Haftung im Zusammenhang mit Nutzungseinschränkungen irgendwelcher Art. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung sowie bei Ansprüchen des Kunden wegen Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12. Vertraulichkeit, Produktdatenblätter, Rezepturen

Der Lieferant behält sich alle Rechte an Produktdatenblättern und technischen Unterlagen sowie das Urheber- und Nutzungsrecht vor. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen ausgehändigten Unterlagen weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich zu machen oder ausserhalb des Zwecks zu verwenden.

13. Rücknahme und Umtausch

Rücknahmen oder Umtausch, die nicht auf einem Warenmangel beruhen und auf die keine Rechtsansprüche bestehen, sind mit unserer vorgängigen Zustimmung möglich. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die gesamten daraus entstehenden Kosten und Aufwände durch den Käufer zu tragen. Voraussetzung sind stets die Originalverpackung sowie der einwandfreie Zustand der auf seine Kosten und sein Risiko zurückgesandten Ware. Ohne Absprache zurückgesandte Waren werden nicht anerkannt.

14. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist Erfüllungsort der Sitz des Lieferanten. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist Goldau SZ. Der Lieferant behält sich vor, den Käufer auch an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu belangen. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf von 1980 (Wiener Kaufrecht).

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