GasBuddex Ersatz-Brennspitze

Art.
1732
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Beschreibung

Ersatz-Brennspitze zu GasBuddex Enthornungsgerät.

Anwendung

Art. 15 Tierschutzverordnung:

  1. Eine Schmerzausschaltung ist für Eingriffe nicht erforderlich, wenn sie nach tierärztlichem Urteil unzweckmässig oder aus medizinischen Gründen nicht durchführbar erscheint.
  2. Fachkundige Personen dürfen folgende Eingriffe ohne Schmerzausschaltung vornehmen:
    das Kürzen des Schwanzes bei Lämmern bis zum Alter von sieben Tagen; der Schwanzstummel muss After und Zucht bedecken
  3. Als fachkundig gelten Personen, die sich unter kundiger Anleitung und Aufsicht die notwendigen Kenntnisse und die praktische Erfahrung mit einem Eingriff aneignen konnten und diesen regelmässig vornehmen.
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